Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Geothermiebohrungen in Titisee-Neustadt, Gemarkung Neustadt (Flurstück 265/39)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.