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Einvernehmen zum Vorhaben "drei Forschungsbohrungen
in Tröstauer Forst-West, Gemarkung Tröstauer Forst-West (Flurstück Nr. 14)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

Einvernehmen zum Vorhaben "drei Forschungsbohrungen
in Tröstauer Forst-West, Gemarkung Tröstauer Forst-West (Flurstück Nr. 14)"
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