Einvernehmen "für den Hauptbetriebsplan
für den „Grubenbetrieb des Werks Neuhoff-Ellers“ der K+S Minerals and Agriculture GmbH"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.