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Einvernehmen zum Vorhaben "Erdwärmesondenanlage in der Gemeinde Insel Poel, Gemarkung Niendorf, Flur 2,
Flurstück 32"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

Einvernehmen zum Vorhaben "Erdwärmesondenanlage in der Gemeinde Insel Poel, Gemarkung Niendorf, Flur 2,
Flurstück 32"
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