Einvernehmen zum Vorhaben „zwei Geothermiebohrungen in Hilter am Teutoburger Wald, Gemarkung Borgloh-Wellendorf (Flur 6, Flurstück 14/67)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.