Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Erdwärmesondenbohrungen in Nottuln, Gemarkung Nottuln (Flur 37, Flurstück 423)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.