Einvernehmen zum Vorhaben "Aktualisierung 2022 zum Hauptbetriebsplan 2020 – 2023 für das „Bergwerk Zielitz im Bergwerkseigentum Zielitz I und II"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.