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Einvernehmen zum Vorhaben "zwei
Geothermiebohrungen in Wachau, Gemarkung Leppersdorf (Flurstück 119/2)“

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

Einvernehmen zum Vorhaben "zwei
Geothermiebohrungen in Wachau, Gemarkung Leppersdorf (Flurstück 119/2)“
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