Einvernehmen zum Vorhaben "drei Geothermiebohrungen in Ahrensburg, Gemarkung Ahrensburg (Flur 9, Flurstücke 267, 265 und 527)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.