Einvernehmen zum Vorhaben „Geothermiebohrung in Ostenfeld, Gemarkung Ostenfeld (Flur 2, Flurstück 366)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.