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Einvernehmen zum Vorhaben „sieben Geothermiebohrungen in Ahrensburg, Gemarkung Ahrensburg (Flur 16, Flurstücke 569 und 570)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

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