Einvernehmen zum Vorhaben "zwei
Geothermiebohrungen in Neustadt in Holstein, Gemarkung Neustadt (Flur 2, Flurstück 138/3)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.