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Einvernehmen zum Vorhaben "Erkundungsbohrung LWS Cu
Swu 2/23 in Wernshausen, Gemarkung Wernshausen, (Flur 000, Flurstück 1507)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

Einvernehmen zum Vorhaben "Erkundungsbohrung LWS Cu
Swu 2/23 in Wernshausen, Gemarkung Wernshausen, (Flur 000, Flurstück 1507)"
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