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Einvernehmen zum Vorhaben "Erkundungsbohrung LWS Cu
Steu 1/23 in Meiningen, Gemarkung Stepfershausen, (Flur 000, Flurstücke 1112/7 und 1112/10)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

Einvernehmen zum Vorhaben "Erkundungsbohrung LWS Cu
Steu 1/23 in Meiningen, Gemarkung Stepfershausen, (Flur 000, Flurstücke 1112/7 und 1112/10)"
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