Wie ist der Ablauf der Zulassungsverfahren und welche Rolle spielt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung dabei?
Die Entscheidung, ob ein Vorhaben eines Unternehmens oder eines öffentlichen Trägers zugelassen wird, trifft die jeweilige Genehmigungsbehörde, bei der der Antrag eingereicht wurde.
Das ist entweder die örtlich zuständige Bergbehörde oder die örtlich zuständige Wasserbehörde eines Bundeslandes.
Bei Vorhaben mit einer Tiefe von mehr als 100 Metern, die in einem identifizierten Gebiet liegen bzw. sich auf ein solches Gebiet auswirken können oder die sich in einem Gebiet befinden, das aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten nicht eingeordnet werden kann, ist das Einvernehmen des BASE einzuholen. Im Rahmen dieses Einvernehmensverfahrens prüft das BASE die vorgelegten Unterlagen und die Ergebnisse der zuständigen Behörde hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen eines beantragten Vorhabens. Die Erklärung des BASE über das Einvernehmen wird an die zuständige Behörde gesendet und abschließend auf der Informationsplattform zur Endlagersuche des BASE veröffentlicht.
Bei Bohrungen bis 200 Metern Tiefe hat das BASE für seine Prüfung maximal acht Wochen Zeit. Gibt es innerhalb dieser Frist keine Erklärung ab, gilt das Einvernehmen als erteilt. Für die übrigen Vorhaben ist keine Frist vorgegeben.