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Welche rechtlichen Ansprüche haben Antragsteller von Tiefbohrprojekten?

Wenn die Prüfung ergibt, dass das Vorhaben keinen möglichen Endlagerstandort beeinträchtigt, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Zulassung. Es besteht kein Ermessensspielraum. Antragsteller, die einen ablehnenden Bescheid erhalten, können die Entscheidung der Berg- bzw. Wasserbehörde gerichtlich prüfen lassen. Zudem können sie ihr Projekt gegebenenfalls anpassen, denn alle bergbaulichen Tätigkeiten in einer Tiefe von weniger als 100 Metern sind nicht von den Sicherungsvorschriften betroffen. Flache Bohrungen zur Erdwärmenutzung können beispielsweise auch in einer Tiefe von weniger als 100 Metern realisiert werden.

© Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

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