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Lassen sich auf Basis der Entscheidungen Rückschlüsse auf eine Standorteignung schließen?

Bei den Prüfungen handelt es sich um punktuelle und kleinräumige Entscheidungen. Sie lassen keine Rückschlüsse darauf zu, ob sich ein ganzes Gebiet als Endlagerstandort eignet. Dies lässt sich ausschließlich im Standortauswahlverfahren ermitteln.

© Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

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