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Was ist das Ziel der Sicherungsvorschriften?

Gebiete, die als bestmöglich sicherer Standort für die Endlagerung in Betracht kommen, sollen vor Veränderungen geschützt werden, die ihre Eignung als Endlagerstandort beeinträchtigen können. Die entsprechenden Vorschriften sind in § 21 des Standortauswahlgesetzes, in den „Sicherungsvorschriften“, festgelegt.

© Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

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