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Wie können sich kommunale Gebietskörperschaften und gesellschaftliche Organisationen im Verfahren beteiligen?

Bereits zu Beginn des Beteiligungsprozesses sind die betroffenen Kommunen und gesellschaftliche Organisationen in der Fachkonferenz Teilgebiete bzw. in den Regionalkonferenzen vertreten. Vertreter:innen der kommunalen Gebietskörperschaften sowie von gesellschaftlichen Organisationen stellen je ein Drittel des Vertretungskreises jeder Regionalkonferenz. Die Mitglieder des Vertretungskreises werden jeweils von der Vollversammlung der Regionalkonferenz gewählt.

Auch in die konzeptionellen und organisatorischen Vorbereitungen für die Fachkonferenz Teilgebiete waren Vertreter:innen von Kommunen und gesellschaftlichen Organisationen seit August 2019 im Rahmen einer Beratungsgruppe zur Fachkonferenz Teilgebiete eingebunden.

Kommunale Gebietskörperschaften in den Teilgebieten bzw. potenziellen Standortregionen und gesellschaftliche Organisationen wie Umweltverbände können sich außerdem über die Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine in das Verfahren einbringen, die in jeder Phase des Auswahlverfahrens in den betroffenen Regionen stattfinden.