Wer kann an den Stellungnahmeverfahren teilnehmen?
Gelegenheit zur Stellungnahme haben nach § 7 StandAG:
- die Öffentlichkeit
- Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben-bereich durch einen Vorschlag der Vorhabenträgerin (BGE) berührt wird
- die Regionalkonferenzen nach § 10 StandAG