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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Wer kann an den Stellungnahmeverfahren teilnehmen?

Gelegenheit zur Stellungnahme haben nach § 7 StandAG:

  • die Öffentlichkeit
  • Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben-bereich durch einen Vorschlag der Vorhabenträgerin (BGE) berührt wird
  • die Regionalkonferenzen nach § 10 StandAG

geändert am