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Wer kann sich an den Regionalkonferenzen beteiligen?

Jede Regionalkonferenz besteht aus einer Vollversammlung und einem Vertretungskreis, der die Aufgaben der Regionalkonferenz wahrnimmt. Der Vertretungskreis setzt sich zu je einem Drittel aus Bürger:innen, Vertreter:innen der kommunalen Gebietskörperschaften sowie Vertreter:innen gesellschaftlicher Gruppen zusammen.