Wer sind die wichtigsten Akteure im Standortauswahlverfahren?
Das BASE als Kontroll- und Aufsichtsbehörde sowie Trägerin der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die BGE mbH als Vorhabenträgerin, die die Suche operativ durchführt. Das NBG, das die Suche unabhängig begleitet. Das BMUV, das die Fach- und Rechtsaufsicht über das BASE ausübt und gegenüber der BGE mbH die Rolle des Beteiligungsmanagements für den Bund als Eigentümer wahrnimmt. Der Bundestag, der die Standortentscheidung schließlich fällt. (Mehr erfahren)