Was ist die Aufgabe des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung?
Der Gesetzgeber hat dem BASE bei der Endlagersuche zwei Aufgaben zugewiesen: Das BASE ist zum einen Kontroll- und Aufsichtsbehörde bei der Suche nach einem Endlager. Es bewertet die Vorschläge und Erkundungsergebnisse der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH und übermittelt den geprüften Vorschlag mitsamt seinen Empfehlungen für den Endlagerstandort an das BMUV. Es begleitet den Suchprozess und überwacht, dass die Suche so abläuft, wie sie im Gesetz festgelegt ist.
Das BASE ist zum anderen Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung und damit für die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit verantwortlich. Es stellt die für die Standortauswahl wesentlichen Informationen frühzeitig, umfassend, systematisch und dauerhaft zur Verfügung. Es hat die Verpflichtung, die gesetzlich festgelegten Beteiligungsformate zu organisieren und evaluiert die Instrumente und Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Darüber hinaus können alle verantwortlichen Akteure im Standortauswahlverfahren weitere Formen der Beteiligung organisieren.