Welche Aufgabe hat der Bundestag im Standortauswahlverfahren?
Das Standortauswahlverfahren läuft in mehreren Stufen ab. Nach jeder Stufe legt die Bundesregierung dem Parlament ein Gesetz zur Abstimmung vor. Laut Gesetz berät und beschließt der Bundestag über:
- die Standortregionen, die übertägig erkundet werden sollen (§ 15 StandAG)
- die Standorte, die untertägig erkundet werden sollen (§ 17 StandAG)
- den Standortvorschlag (§ 20 StandAG)