Was macht das Nationale Begleitgremium (NBG)?
Für die übergreifende Begleitung der Endlagersuche wurde bereits vor Inkrafttreten des aktuellen Standortauswahlgesetzes das Nationale Begleitgremium eingerichtet, das sich aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie aus Bürgervertreter:innen zusammensetzt. Das NBG soll von Beginn an die Endlagersuche, und dabei insbesondere die Öffentlichkeitsbeteiligung, vermittelnd und unabhängig begleiten. Es hat die Möglichkeit, sich wissenschaftlich beraten zu lassen. Das NBG hat ein Akteneinsichtsrecht und kann die BGE mbH und das BASE jederzeit befragen, Stellungnahmen abgeben und dem Bundestag weitere Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben.