Sind die Finanzmittel ausreichend?
Sollten die Mittel des „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ nicht ausreichen, um die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung zu finanzieren, stehen die Steuerzahler:innen für die restlichen Kosten ein. Eine Nachhaftung der Betreiber der Atomkraftwerke ist nicht vorgesehen.