Was sind Ausschlusskriterien?
Das Standortauswahlgesetz (StandAG) nennt Ausschlusskriterien wie zum Beispiel großräumige Vertikalbewegungen, Vulkanismus oder negative Einflüsse aus bergbaulicher Tätigkeit. Alle sechs Ausschlusskriterien sind in § 22 StandAG beschrieben. Ist nur eines dieser Kriterien in einem Gebiet erfüllt, ist dieses Gebiet nicht als Endlagerstandort geeignet. Im weiteren Suchverfahren wird es nicht mehr berücksichtigt.