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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Was sind Ausschlusskriterien?

Das Standortauswahlgesetz (StandAG) nennt Ausschlusskriterien wie zum Beispiel großräumige Vertikalbewegungen, Vulkanismus oder negative Einflüsse aus bergbaulicher Tätigkeit. Alle sechs Ausschlusskriterien sind in § 22 StandAG beschrieben. Ist nur eines dieser Kriterien in einem Gebiet erfüllt, ist dieses Gebiet nicht als Endlagerstandort geeignet. Im weiteren Suchverfahren wird es nicht mehr berücksichtigt.