Navigation und Service

Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Kann das Auswahlverfahren gerichtlich überprüft werden?

Am Ende der zweiten und dritten Phase können betroffene kommunale Gebietskörperschaften, ihre Einwohnerinnen und Einwohner sowie Umweltverbände (konkret: anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) vor dem Bundesverwaltungsgericht das Auswahlverfahren überprüfen lassen. Zur Prüfung stehen die am Ende von Phase 2 und Phase 3 ausgestellten Bescheide des BASE. Diese Bescheide werden feststellen, ob das bisherige Standortauswahlverfahren bis zum Vorschlag über die untertägige Erkundung bzw. bis zum Standortvorschlag nach den Regelungen des Standortauswahlgesetzes durchgeführt wurde und der jeweilige Auswahlvorschlag diesen Regelungen entspricht.