Warum wird der Salzstock Gorleben nicht für ein Endlager genutzt?
2020 veröffentlichte die BGE mbH den Zwischenbericht Teilgebiete. Der Salzstock Gorleben wurde nicht als Teilgebiet benannt und scheidet deshalb aus dem Verfahren aus. Die BGE begründet dies so: „Auf Basis der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG, insbesondere aufgrund der Bewertung des „Kriteriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ [...] erfolgte die zusammenfassende Bewertung des identifizierten Gebietes Gorleben-Rambow mit „nicht günstig“. Weitere Informationen