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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Wer entscheidet über den Endlagerstandort?

Am Ende der 3. Phase übermittelt die BGE mbH einen Standortvorschlag an das BASE. Das BASE prüft diesen Vorschlag einschließlich des zugrundeliegenden Standortvergleichs. Unter Abwägung sämtlicher Belange und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens bewertet das BASE, welcher der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit ist, und übermittelt diesen Vorschlag an die Bundesregierung. Diese legt schließlich einen Gesetzentwurf für den Endlagerstandort vor, über den der Bundestag entscheidet.