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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Faktencheck: Fukushima

Am 11. März 2011 ereignete sich vor Japan ein Seebeben. Meterhohe Flutwellen erreichten die Ostküste des Landes. In den Reaktorblöcken des Atomkraftwerks Fukushima Daiichi kam es in der Folge zu Explosionen und Kernschmelzen. Dies führte zu einer massiven Freisetzung von Radioaktivität mit weitreichenden Folgen für Mensch und Umwelt.

Am 11. März 2011 trifft ein Tsunami auf die Ostküste Japans.

Von Fukushima zum Standortauswahlgesetz – Ein historischer Rückblick

Ein Team der IAEA in Schutzanzügen besucht das havarierte Atomkraftwerk Fukushima Daiichi. (BildMitLangbeschreibung) IAEA-Team in Fukushima
Quelle: picture alliance / AP Photo IAEA-Team inspiziert das havarierte Atomkraftwerk Fukushima Daiichi

Der Unfall führte der Weltgemeinschaft vor Augen, dass trotz aller Bestrebungen für ein hohes Sicherheitsniveau auch in technologisch hochfortschrittlichen Ländern schwere Unfälle in Atomkraftwerken geschehen können.

Weltweit verstärkte sich die öffentliche, politische und die wissenschaftliche Debatte zu Sicherheitsfragen der Atomenergie. In Deutschland wurde als zentrale Konsequenz kurz nach dem Reaktorunglück der zweite Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität beschlossen.

Mit dem Ausstiegsbeschluss ist nicht nur ein gesellschaftlicher Großkonflikt um das Für und Wider der Atomenergienutzung zur Energieversorgung befriedet worden. Die Entscheidung hat auch den Neustart bei der Suche nach einem Endlager für die hochradioaktiven Abfälle in Deutschland ermöglicht. So trat 2013 das Standortauswahlgesetz in Kraft.

10 Jahre nach Fukushima – Sicherheit weiterdenken

Wie kam es zu dem katastrophalen Unfall? Was waren die Folgen für Japan? Und wie haben die Ereignisse vom 11. März 2011 die Welt verändert?

Der Fachbericht des BASE gibt darauf detaillierte Antworten.

Ausgangslage: Die Nullerjahre

Atomkonsensvereinbarung: „Erster Ausstiegsbeschluss“

In Deutschland hatte man bereits rund zehn Jahre vor dem Reaktorunfall in Fukushima Daiichi nach langen gesellschaftlichen Kontroversen den Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität beschlossen. Der Ausstieg wurde mit dem „Atomausstiegsgesetz“ als 10. AtG-Novelle vom 22. April 2002 rechtsverbindlich festgelegt.

Nach Auffassung der Bundesregierung war das bis dahin vom Gesetzgeber als sozialadäquat hingenommene „Restrisiko“ im Hinblick auf das bei einem Unfall mögliche Schadensausmaß nur noch für einen begrenzten Zeitraum hinnehmbar. Darüber hinaus führte die Bundesregierung aus, dass der Ausstiegsbeschluss von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung getragen werde.

Laufzeitverlängerung

Der Beschluss zum schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2002 fußte jedoch nicht auf einem nachhaltigen weil über Regierungsmehrheiten hinweg getragenen politischen Konsens. Im September 2010 legte die damalige Bundesregierung ein neues Energiekonzept vor.

Dieses neue Konzept hielt zwar grundsätzlich am Atomausstieg aus der 10. AtG-Novelle von 2002 fest, stufte die Atomenergie nun aber als eine notwendige Brückentechnologie bis zum verlässlichen Ersatz durch erneuerbare Energien ein. In diesem Sinne wurden in der 11. AtG-Novelle, die zum 14. Dezember 2010 in Kraft trat, die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke verlängert.

Nach dem Unfall in Fukushima

Die Ereignisse von Fukushima lösten in Deutschland eine gesellschaftspolitische Debatte über die weitere Nutzung der Atomenergie aus. Die Bundesregierung leitete umgehend das „Atom-Moratorium“ ein: Innerhalb von drei Monaten sollte die Sicherheit der deutschen Atomkraftwerke hinsichtlich Szenarien neu bewertet werden, die sich aus den Kenntnissen des Unfallverlaufs in Fukushima direkt oder indirekt ableiten ließen (sogenannter Stresstest).

Der Leistungsbetrieb der sieben älteren deutschen Atomkraftwerke wurde für diesen Zeitraum eingestellt. Ein achtes war zu diesem Zeitpunkt bereits vom Netz.

Ethikkommission

Mit dem Ziel, einen gesellschaftlichen Konsens zur zukünftigen Energieversorgung in Deutschland herbeizuführen, tagte auch die Ethikkommission „Sichere Energieversorgung“. Unter dem Eindruck der Ereignisse in Japan und unter Kenntnis der Ergebnisse des Stresstests empfahl sie den Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität innerhalb eines Jahrzehnts.

Ausstiegsbeschluss

Am 6. August 2011 trat die 13. Novelle des Atomgesetzes in Kraft. Hierdurch verloren alle acht älteren Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, die Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Die verbliebenen neun Atomkraftwerke werden schrittweise bis spätestens April 2023 dauerhaft abgeschaltet.

Neustart der Endlagersuche

Die Beilegung des Konflikts um das Ende der Nutzung der Atomenergie hat den Weg frei gemacht für einen breiten Konsens über die Endlagersuche. 2013 leitete das Standortauswahlgesetz das Standortauswahlverfahren ein.

Auf Basis der Empfehlungen der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ (auch Endlagerkommission) wurde das Gesetz 2017 novelliert und weiterentwickelt. Es bildet das letzte Kapitel der Atomkraft, das wir in Deutschland in Wahrnehmung unserer gemeinsamen Verantwortung für die zukünftigen Generationen gemeinsam schreiben.

Das Standortauswahlverfahren:
Wie es abläuft, wer welche Aufgabe hat, wo wir gerade stehen.
Und wie Sie sich beteiligen können.