Bergbarkeit

Nach der Einlagerung der hochradioaktiven Abfälle werden alle Schächte und Zugänge des Endlagers verfüllt und verschlossen. Danach soll es laut Standortauswahlgesetz über einen Zeitraum von 500 Jahren grundsätzlich möglich sein, die Abfälle wieder aus dem Endlager zu bergen, also sich erneut Zugang zu ihnen zu verschaffen und sie wieder an die Erdoberfläche zu bringen. Dazu sind Kenntnisse der genauen Lage und der Eigenschaften der Abfälle notwendig. Auch muss der Behälter für eine Bergung grundsätzlich geeignet und nach dem geforderten Zeitraum noch intakt sein.