Regionalkonferenzen

Die Regionalkonferenzen sind das zweite gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat im Standortauswahlverfahren. Am Ende der ersten Phase des Verfahrens grenzt die BGE mbH die bisher ermittelten Flächen (Teilgebiete), die für einen Endlagerstandort in Deutschland potentiell in Frage kommen, auf sogenannte Standortregionen zur übertägigen Erkundung ein. In jeder der vorgeschlagenen Standortregion richtet das BASE eine Regionalkonferenz ein. Sie besteht jeweils aus Bürger:innen, Vertreter:innen der kommunalen Gebietskörperschaften und Vertreter:innen gesellschaftlicher Gruppen. Die Regionalkonferenzen begleiten das Standortauswahlverfahren, erhalten Gelegenheiten zur Stellungnahme und informieren die Öffentlichkeit. Mit dem Ausscheiden einer Region aus dem Auswahlverfahren löst sich die dazugehörige Regionalkonferenz auf. Weitere Informationen >>>