Fazit zur 2. Statuskonferenz Endlagerung
Räume für Diskussion und Austausch hat das BfE am 14. und 15. November der Fachöffentlichkeit in Berlin geboten. Im Vergleich zum Vorjahr sei die Veranstaltung offener geworden, so ein Feedback. Anregungen wie die Fortführung des Jugendworkshops, die Erweiterung der Besetzung der Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete oder auch eine Parallelveranstaltung zur Statuskonferenz für die Zivilgesellschaft nahm der BfE-Präsident auf die künftige Agenda.
„Die zwei Tage waren für mich geprägt von dem, was wir uns erhofft hatten“, bilanzierte Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), zum Abschluss der 2. Statuskonferenz Endlagerung in Berlin. „Wir haben Räume geboten – im Wortsinne aber auch im übertragenen Sinne – in denen Austausch stattfinden kann. In Kenntnis der unterschiedlichen Rollen und der Verantwortung, die wir für das Verfahren tragen.“
Ein positives Fazit zogen auch die Vertreterinnen und Vertreter anderer Hauptakteure der Endlagersuche. „Die Veranstaltung ist spürbar offener geworden“, sagte Miranda Schreurs, Vorsitzende des Nationalen Begleitgremiums (NBG), bei der abschließenden Diskussionsrunde. „Es gab genügend Raum für Diskussionen“, ergänzte Steffen Kanitz, Geschäftsführer der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE mbH). Schreurs empfahl, zukünftig auch die parallel laufenden Workshops per Livestream zu übertragen, in Ergänzung zu den diesmal live übertragenen Diskussionen und Vorträgen des Plenums.
„Die Sicherheit steht für uns an erster Stelle, daran hat sich unsere Arbeit zu messen“, betonte BfE-Präsident König. Aber auch die anderen Aufgaben seien von hoher Bedeutung. Dazu gehöre, die Suche nach einem Endlager als lernendes Verfahren zu sehen und das eigene Handeln laufend zu hinterfragen. Es gelte Position zu beziehen, gleichzeitig aber auch Kritik und Anregungen, wie etwa aus den Diskussionen in der Statuskonferenz, an- und gegebenenfalls aufzunehmen. Das gilt beispielsweise für die Besetzung der Beratungsgruppe, die die Vorbereitung der Fachkonferenz Teilgebiete begleitet. „Wir werden nun diskutieren, wie wir die Beratungsgruppe mit Blick auf die Zivilgesellschaft nochmals erweitern können“, sagte König.
Das BfE werde zudem dem Wunsch aus den Reihen des NBG Rechnung tragen, in der Kommunikation darzustellen, welche Vorschläge des Gremiums in das Verfahren aufgenommen worden sind. Zudem wird das BfE gesondert darstellen, wo Sachverhalte korrigiert oder richtigstellt werden.
Positiv bewerteten viele Teilnehmer*Innen der Statuskonferenz die Diskussion mit Vertreterinnen und Vertretern der jungen Generation, die am Morgen des zweiten Veranstaltungstages prominenten Raum eingenommen hatte. Ende Oktober 2019 hatten NBG, BGE mbH und BfE gemeinsam einen Jugendworkshop in Kassel veranstaltet. „Wir werden dieses Format fortsetzen“, kündigte König an. Die Veranstaltung habe gezeigt, welche positive Resonanz bei zunächst weit von der Thematik Entfernten erreicht werden könne, wenn die Organisationen gemeinsam und unter Wahrung ihrer jeweiligen Rollen vorgehen.
Um mit den Bürgerinnen und Bürgern schon vor dem ersten gesetzlich festgelegten Beteiligungsformat, der Teilgebietskonferenz, in der Diskussion über den laufenden Stand und den Ablauf des Verfahrens zu bleiben, kündigte das BfE eine Veranstaltung am Samstag, den 25. Januar 2020 in seinen neuen Räumen in Berlin an.
Am 14. und 15. November hatten rund 200 Vertreter*innen von Institutionen, Ministerien, Behörden, Verbänden, Universitäten sowie der interessierten Öffentlichkeit an verschiedenen Vorträgen, Diskussionsveranstaltungen sowie parallelen Workshops teilgenommen und zahlreiche Themen rund um die Endlagerung radioaktiver Abfälle diskutiert. Schwerpunkte waren u.a. Fragestellungen in Bezug auf den Stand des Endlagersuchverfahrens und der Erarbeitung gesetzlicher Verordnungen im Rahmen der weiteren Suche, der aktuelle Forschungsstand sowie übergreifende Herausforderungen bei öffentlichen Diskursen und Beteiligungsvorhaben. Bei der Frage nach dem Stand der Verabschiedung eines Geologiedatengesetzes wurde deutlich, dass alle an der Suche beteiligten Institutionen die Notwendigkeit sehen, dass ein solches Gesetz mit der Veröffentlichung des ersten Zwischenberichtes Teilgebiete durch die BGE mbH verabschiedet ist. König betonte dabei: „Wir brauchen aber auch eine Alternative für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ein solches Gesetz noch nicht vorliegt“. Das BfE hat die BGE mbH aufgefordert, Vorschläge zu erarbeiten, wie die erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden können, falls ein entsprechendes Gesetz nicht rechtzeitig verabschiedet wird.
Die 2. Statuskonferenz wurde aus dem Plenum per Livestream im Internet übertragen. Die Aufzeichnung der Veranstaltung, die Vortragsfolien sowie die Ergebnisse der Workshops werden auf den Internet-Seiten des BfE veröffentlicht.