BASE unterstützt finanziell das Engagement für die Fachkonferenz
Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Arbeitsgruppe Vorbereitung der Fachkonferenz Teilgebiete – Regelung gilt auch rückwirkend.
Das BASE hat eine Regelung getroffen, mit der die Mitglieder der Arbeitsgruppe Vorbereitung, die die Termine der Fachkonferenz vorbereiten, finanziell unterstützt werden können. Demnach erhalten die Mitglieder der Vorbereitungsgruppe eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 250 Euro. Zusätzlich können Reisekosten für Präsenz-Sitzungstermine erstattet werden, sollten diese zukünftig wieder möglich sein. Voraussetzung für die Zahlung der Aufwandsentschädigung ist, dass keine anderweitige Erstattung möglich ist, z. B. durch die Anrechnung als Arbeitszeit beim jeweiligen Arbeitgeber.
Auf dem ersten Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete vom 5. bis 7. Februar 2021 hatten sich die Teilnehmer*innen mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass das Engagement der Arbeitsgruppe finanziell unterstützt werden solle. Da das Gesetz hierfür keine Vorgaben liefert, hat das BASE eine Regelung (Verwaltungsvorschrift) erarbeitet, die dies ermöglicht. Die Höhe der Aufwandsentschädigung orientiert sich an verschiedenen Pauschalen, z. B. für ehrenamtlich Tätige in kommunalen Vertretungen.
Die Aufwandsentschädigungen würdigen das außerordentliche Engagement der Vorbereitungsgruppe, die sich ehrenamtlich für das Gelingen der Fachkonferenz Teilgebiete einsetzt. Die Mitglieder leisten einen entscheidenden Beitrag für die gesetzlich verankerte Selbstorganisation der Konferenz.
Wichtig war dem BASE zudem, dass die Regelungen der Verwaltungsvorschrift auch rückwirkend gelten, so dass auch die Tätigkeit der ehemaligen Mitglieder der ersten Vorbereitungsgruppe, die auf der Auftaktveranstaltung am 17./18. Oktober 2020 gewählt worden waren, entschädigt werden kann. Die Pauschale wird hier als Einmalzahlung nachträglich entrichtet.
Die Arbeitsgruppe Vorbereitung besteht aus insgesamt zwölf Personen, die aus dem Kreis der Konferenzteilnehmer*innen gewählt werden – jede Teilnehmendengruppe (Bürger*innen, Vertreter*innen der Gebietskörperschaften, Wissenschaftler*innen, Vertreter*innen gesellschaftlicher Organisationen) ist mit jeweils drei Personen in der Vorbereitungsgruppe vertreten.
Die Vorbereitungsgruppe wurde das erste Mal auf der Auftaktveranstaltung am 17./18. Oktober 2020 gewählt. Auf dem ersten Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete vom 5. bis 7. Februar 2021 haben die Teilnehmer*innen eine neue Arbeitsgruppe Vorbereitung eingesetzt.