Stand der Vorbereitungen der Fachkonferenz Teilgebiete
Die BGE mbH hat angekündigt, den Zwischenbericht Teilgebiete im Herbst fertigstellen zu wollen. Auf Basis der Ankündigungen der BGE mbH lädt das BASE zur ersten Fachkonferenz Teilgebiete am 17./18. Oktober in Kassel ein. Die Fachkonferenz muss sich sodann selbst organisieren und wird dabei von der Geschäftsstelle des BASE unterstützt.
Das mit der Suche beauftragte Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), wertet derzeit die geologischen Daten aus, die es von den Ländern erhalten hat. Bei der Auswertung wird vor allem unterschieden zwischen Regionen, die aus Sicht des Unternehmens bei der weiteren Suche nach einem Endlager nicht weiter in Betracht kommen sollten und solchen, welche günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen (vgl. Standortauswahlgesetz § 13). Nach Anwendung der gesetzlichen Kriterien fasst die BGE mbH die Ergebnisse der Datenauswertung in einem Zwischenbericht Teilgebiete zusammen, den sie mit Fertigstellung veröffentlicht.
BGE bestätigt die Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach Veröffentlichung des Zwischenberichtes die Fachkonferenz Teilgebiete einzuberufen, in der auf Basis des Zwischenberichtes die erste Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren erfolgen kann. Über den konkreten Termin für die Fertigstellung und Veröffentlichung des Berichtes entscheidet die BGE mbH anhand des Standes ihrer Arbeiten.
Die BGE mbH hat seit längerer Zeit angekündigt, den Zwischenbericht zum 30. September 2020 fertigstellen zu wollen. Den Veröffentlichungszeitpunkt Herbst 2020 hat das Unternehmen – trotz der derzeitigen Corona-Situation – bestätigt.
Auf Basis der Ankündigungen der BGE mbH lädt das BASE nach § 9 StandAG zur ersten Fachkonferenz Teilgebiete am 17./18. Oktober in Kassel ein. Die Fachkonferenz muss sich sodann selbst organisieren und wird dabei von der Geschäftsstelle des BASE unterstützt. Teilnehmende Personen sind Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der Gebietskörperschaften, Vertreter gesellschaftlicher Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Gleiche Chancen für alle auf der Fachkonferenz Teilgebiete
Auf der ersten Fachkonferenz wird die BGE mbH ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit vorstellen, sodass alle Beteiligten die gleichen Voraussetzungen und Möglichkeiten haben, sich über den Stand der Arbeiten zu informieren und sich auf dieser Grundlage im Rahmen der Fachkonferenzen einbringen zu können.
Da nur der BGE mbH die Ergebnisse des Zwischenberichts bekannt sind, wird das noch ausstehende Konzept der BGE mbH benötigt, wie es seine Ergebnisse auch für fachliche Laien verständlich darstellen will und welche weiteren Aktivitäten es zur Begleitung plant. Das Gesamtkonzept hat die BGE mbH dem BASE nunmehr für den 30. Juni 2020 angekündigt. Das BASE hat bis zur Veröffentlichung durch das Unternehmen keine Kenntnis über den Inhalt des Berichtes, auch nicht darüber, welche und wie viele Teilgebiete die BGE mbH in ihrem Zwischenbericht nennen wird. Der Bericht der BGE mbH wird entsprechend dem Standortauswahlgesetz nicht vorher fachlich durch die Aufsicht geprüft.
Geschäftsstelle unterstützt Fachkonferenz Teilgebiete
Die Fachkonferenz Teilgebiete wird unterstützt durch eine Geschäftsstelle, die beim BASE angesiedelt ist. Das BASE hat sich als Dienstleister für die (erst mit Veröffentlichung des Berichtes einzurichtende) Fachkonferenz im Vorfeld mit am Suchprozess beteiligten Institutionen ausgetauscht. Die dabei geäußerten, teilweise auch gegenläufigen, Vorstellungen und Interessen hat das BASE gesammelt und soweit möglich im vorgeschlagenen Vorgehen aufgenommen.
Um sowohl die Chancengleichheit für alle Interessierten, den Wunsch nach frühzeitiger Information und Beteiligung als auch die Forderung nach genügend Zeit für die Befassung mit den Ergebnissen des Unternehmens zu ermöglichen, hat das BASE im Zuge der Diskussionen die Anzahl der Veranstaltungen von drei auf vier und den dafür zur Verfügung gestellten Zeitraum von sechs Monaten auf neun Monate erhöht.
1. Termin: Vorstellung des Zwischenberichts
Auf dem ersten Termin der Fachkonferenz soll der Bericht durch das Unternehmen zunächst vorgestellt werden. Interessierte und Betroffene haben so die Möglichkeit, diesen in der Folge für sich selbst nachzuvollziehen und zu bewerten. Zudem soll die Fachkonferenz in den Stand versetzt werden, sich selbst für den weiteren Verlauf zu organisieren. Damit schafft der erste Termin zwei wesentliche Grundlagen für die weitere Arbeitsphase der Fachkonferenz: Zum einen den Inhalt des Zwischenberichtes und zum anderen die Festlegung einer verbindlichen Arbeitsstruktur in Form einer Geschäftsordnung.
Folgetermine der Fachkonferenz
Das BASE hat für die Dauer der Fachkonferenz insgesamt vier Termine organisiert. Die Ergänzung eines vierten Termins ist wichtig, damit neben der Grundlagenschaffung am ersten Termin die eigentliche Arbeitsphase der Fachkonferenz an den folgenden drei Terminen voll ausgeschöpft werden kann. Folgende Termine sind derzeit gebucht:
- 17. - 18. Oktober 2020 in Kassel,
- 04. - 07. Februar 2021 in Kassel,
- 15. - 18. April 2021 in Darmstadt und
- 10. - 13. Juni 2021 in Berlin.
Auch unabhängig von Corona-Bedingungen für Präsenzveranstaltungen sind digitale Formate von zentraler Bedeutung. Sie ermöglichen möglichst vielen Interessierten, auch ohne reisen zu müssen, eine Teilnahme. Daher werden alle Veranstaltungen auch als digitale bzw. je nach Möglichkeit als hybride Präsenz- und Digital-Veranstaltungen vorbereitet.