BASE-Vorschläge für weitere Beteiligung
Für die Zeit nach der Fachkonferenz Teilgebiete stehen verbindliche Angebote der Beteiligung zur Diskussion.
Für die Zeit nach der Fachkonferenz Teilgebiete, in der die Teilgebiete auf wenige Standortregionen durch das beauftragte Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH, eingegrenzt werden, stehen verbindliche Angebote der Beteiligung zur Diskussion. Das BASE als Verfahrensführer für die Beteiligung hat einen Konzeptvorschlag veröffentlicht, in dem ein möglicher Weg für die weitere Beteiligung aufgezeigt wird. Dieser soll mit Beteiligten gemeinsam ausgestaltet werden. Das mit der Suche beauftragte Unternehmen BGE mbH hat mitgeteilt, frühestens im März 2022 einen Entwurf für seine Methoden der Eingrenzung vorzulegen. Da vorher keine inhaltliche Diskussionsgrundlage vorliegt, ist über ein halbes Jahr Zeit, sich über einen gemeinsamen und für alle Seiten verbindlichen Weg für zukünftige Beteiligungsformate zu verständigen.
Die konkrete Ausgestaltung wird dabei nicht vom BASE im Detail vorgegeben, sondern soll mit den Beteiligten möglichst im Konsens erarbeitet werden. Es gibt allen Interessierten – ob NGO, Bürger:innen, Kommune, Vertreter:innen der jungen Generation oder Wissenschaft – große Gestaltungsmöglichkeiten. Dies können alle Akteure gemeinsam gestalten.
Diese BASE-Vorschläge wurden in einem öffentlichen Workshop des Partizipationsbeauftragten am 27. Juli 2021 vorgestellt. Auf Grundlage der dortigen Rückmeldungen wurde die Diskussionsgrundlage überarbeitet und nun in der aktualisierten Version veröffentlicht. Diese Fassung wird das BASE am Freitag, 6. August auf der Fachkonferenz Teilgebiete vorstellen.