Beteiligung fördern – Reisekostenerstattungen
Erstattung von Reisekosten für die Teilnahme an den Sitzungsterminen der Fachkonferenz Teilgebiete – BASE veröffentlicht Verwaltungsvorschrift
Um für die anstehende Fachkonferenz Teilgebiete möglichst gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten für alle Interessierten sicherzustellen, hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Möglichkeiten zur Erstattung von Reisekosten für die vor-Ort-Teilnahme an den Sitzungsterminen geschaffen. Auf der Fachkonferenz Teilgebiete können interessierte Bürger*innen, Vertreter*innen gesellschaftlicher Organisationen und Kommunen sowie Wissenschaftler*innen den Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH diskutieren. In dem Zwischenbericht benennt die BGE mbH Gebiete, die aus ihrer Sicht aus der Endlagersuche voraussichtlich ausscheiden oder zunächst weiter im Verfahren bleiben.
Voraussetzungen für eine Reisekostenerstattung
Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist, dass keine anderweitige Finanzierung der Reisekosten durch Dritte oder aufgrund eines dienstlichen Auftrags möglich ist. Die Antragsteller*innen können dies mit einer Eigenerklärung versichern. Zudem werden Reisekosten nur bei nachgewiesener Teilnahme an einzelnen Veranstaltungstagen erstattet. Dafür stellen die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle der Fachkonferenz am Veranstaltungsort für jeden Veranstaltungstag Teilnahmebescheinigungen aus, die mit dem Antrag auf Reisekostenerstattung einzureichen sind.
Rechtsgrundlagen schaffen
Die Fachkonferenz bietet Interessierten einen ersten inhaltlichen Einstieg in das Verfahren zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Sie soll in einem frühen Stadium, noch bevor es zu Festlegungen kommt, erste Arbeitsergebnisse des Unternehmens transparent und nachvollziehbar machen.
Aufgabe des BASE ist es, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich alle gesetzlich vorgesehenen Anspruchsgruppen in dieses erste bundesweite Beteiligungsformat einbringen können. Vor diesem Hintergrund hat sich das BASE dafür eingesetzt, Möglichkeiten zur Erstattung von Fahrt- und Übernachtungskosten für die bis zu viertägigen Sitzungstermine der Fachkonferenz zu schaffen. Dabei mussten in einem ersten Schritt Rechtsgrundlagen für Reisekostenerstattungen geklärt werden. Bei der Höhe und dem Umfang der Kostenerstattungen hat sich das BASE aufgrund fehlender Vorgaben weitgehend an den Festlegungen des Bundesreisekostengesetzes orientiert.
Genauere Angaben, für welche Personen die Kosten für Anreise und Übernachtung erstattet werden können, hat das BASE in einer Verwaltungsvorschrift (siehe unten) festgelegt. Die Geschäftsstelle der Fachkonferenz Teilgebiete wird rechtzeitig Antragsunterlagen bereitstellen.