Suche nach einem Endlager – Aktueller Stand und wie geht es weiter?
Nach Angaben der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH gegenüber dem Bundesumweltministerium (BMUV) wird die Suche nach einem Endlager wesentlich länger dauern als ursprünglich geplant, hierüber berichtete zuerst ein Presseartikel am 10.11.22 – also kein Standort bis 2031, wie ihn das entsprechende Gesetz bislang anstrebt.
Deutschland benötigt ein Endlager, um seine hochradioaktiven Abfälle aus der Nutzung der Kernenergie dauerhaft sicher in tiefengeologischen Schichten unterbringen zu können. Das Standortauswahlgesetz gibt für das dafür notwendige bundesweite Suchverfahren den Weg vor.
Im Standortauswahlgesetz wurde festgelegt, dass eine Entscheidung des Bundestags über den Standort für das Jahr 2031 angestrebt wird. Mitte November 2022 berichteten Medien (dpa am 10.11., Süddeutsche Zeitung am 12.11.2022), dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE mbH) für die Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle erheblich mehr Zeit veranschlagt als bisher angenommen. Hintergrund ist ein Diskussionspapier mit Stand 28.Oktober 2022 zum Projektablauf der BGE mbH, welches das Unternehmen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) übermittelte. Die BGE mbH nimmt einen Zeitpunkt für die Benennung eines Standortes je nach Verlauf des Suchverfahrens zwischen 2046 und 2068 an.
Stand des Verfahrens
Aktuell befindet sich die Endlagersuche in der ersten von drei Phasen. Der erste Schritt der Phase I ist abgeschlossen: Das mit der Suche beauftragte Unternehmen, die BGE mbH, hat geologische Daten der Bundesrepublik gesammelt und ausgewertet. Den ersten Arbeitsstand hat die BGE mbH in Form eines Zwischenberichts im Jahr 2020 veröffentlicht. Das Ergebnis wurde in der vom BASE einberufenen Fachkonferenz Teilgebiete öffentlich zur Diskussion gestellt. Die BGE mbH hat im Zwischenbericht 90 Teilgebiete ausgewiesen, die 54 Prozent des Bundesgebiets umfassen.
Aktuell arbeitet das Unternehmen im zweiten Schritt der Phase I daran, die 90 Teilgebiete durch vertiefende Betrachtungen auf so genannte Standortregionen einzugrenzen und diese in einem Vorschlag dem BASE zur Prüfung vorzulegen. Mit Übermittlung des Vorschlags der BGE mbH wird das BASE in allen vorgeschlagenen Standortregionen sogenannte Regionalkonferenzen gemäß § 10 StandAG einrichten. Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit und Prüfung der gesetzmäßigen Vorgehensweise endet die Phase I mit einer Entscheidung des Bundestags, welche potenziellen Standortregionen in der Phase II vertieft auf ihre Eignung für ein Endlager untersucht werden sollen.
Zum Zeitplan der Endlagersuche
Zur Vorbereitung der Regionalkonferenzen hatte die BGE mbH zugesagt, mit der Vorlage des Teilgebietsberichts auch ihren Zeitbedarf für das Gesamtprojekt und insbesondere den zweiten Schritt der Phase I, die Eingrenzung auf Standortregionen, vorzulegen. Im Dezember 2021 teilte das Unternehmen dem BASE auf Nachfrage mit, dass es keine Hinweise dahingehend habe, dass die Zielerreichung für eine Standortauswahl im Jahr 2031 nicht möglich sei. Der Vorschlag für Standortregionen wurde für das Jahr 2024 angekündigt.
Das BASE hatte in den vergangenen Jahren wiederholt auf die Notwendigkeit eines belastbaren Zeitplans hingewiesen und die BGE mbH seit 2018 regelmäßig zur Vorlage eines solchen aufgefordert. Da die bisherigen Erfahrungen in Phase I der Standortauswahlsuche deutlich längere Zeitläufe als ursprünglich geplant ergaben, hatte das BASE auch auf die Risiken fehlender Zeitplanungen im Standortauswahlverfahren hingewiesen und mit weiteren an der Suche Beteiligten den Austausch gesucht.
Das BASE beauftragte 2020 einen Gutachter mit der Analyse des Ablaufs der Endlagersuche. Diese Analyse benötigte für belastbare Aussagen einen Rahmenterminplan für die Arbeiten der BGE mbH für alle drei Phasen des Suchverfahrens. Da die erbetene Zuarbeit nicht erfolgte, musste das BASE die weitere Fortführung des Projektes 2021 aussetzen. Der Gutachter hatte zuvor versucht, mit einem Szenario die fehlenden Angaben der BGE mbH zu ersetzen. Anhand bisheriger Erfahrungen sahen die Gutachter eine wesentlich längere Suche als wahrscheinlich an, mit einer Standortbenennung im Jahr 2056 statt 2031. Da auch Anfang des Jahres 2022 noch keine Terminplanung vorlag, übermittelte das BASE am 09.02.2022 dem Vorhabenträger die Untersuchungsergebnisse mit der Frage, ob die Annahmen des Gutachters belastbar seien. Das Schreiben und die Nachfragen wurden nicht beantwortet.
BGE legt eigene Planungen vor
Nach Aufforderung durch das Bundesumweltministerium legte die BGE mbH ein Diskussionspapier zum Projektablauf mit Stand vom 28. Oktober 2022 vor. Darin wird nunmehr eine Zeitspanne von 2046 bis 2068 für das gesamte Verfahren bis zum Ende der Phase III, also die eigentliche Entscheidung für einen Standort, genannt. Der Vorschlag für die näher zu untersuchenden Standortregionen soll zudem demnach erst im Jahr 2027 vorliegen.
Im Auftrag des BMUV prüft das BASE derzeit den Bericht der BGE mbH auch auf die Frage, ob die für die Öffentlichkeitsbeteiligung und inhaltliche Prüfung angesetzten Zeiten ausreichend angesetzt wurden.
Die sich nunmehr abzeichnenden Zeitbedarfe haben Auswirkungen auf weitere Teilaspekte der sicheren Entsorgung von radioaktiven Abfällen. Die laufende Prüfung und anschließende öffentliche Diskussion müssen dabei z.B. Sicherheitsaspekte für die längere Zwischenlagerung von hochradioaktiven Abfällen, die Standortsicherung nach § 21 StandAG sowie Fragen der Beteiligung berücksichtigen. Das BASE wird sich auch weiterhin jeweils mit seinen Erkenntnissen aktiv in die Diskussion einbringen und über den Verfahrensstand informieren.