Endlagersuche Frankreich: Baugenehmigung beantragt
Vorhabenträgerin Andra plant tiefengeologisches Endlager
Am 16. Januar 2023 hat die französische Vorhabenträgerin Andra (Agence nationale pour la gestion des déchets radioactifs) den Baugenehmigungsantrag für das geplante tiefengeologische Endlager Cigéo beim zuständigen Ministerium für die Energiewende eingereicht.
In dem Endlager sollen insgesamt 83.000 Kubikmeter hochradioaktive sowie langlebige mittelradioaktive Abfälle dauerhaft eingelagert werden. Es soll in der Region Meuse/Haute-Marne in einer rund 130 Meter mächtigen Tongestein-Formation in 500 Metern Tiefe errichtet werden. Der geplante Standort befindet sich in Luftlinie rund 120 Kilometer von der deutschen Grenze zum Saarland entfernt.
Bedeutung des Baugenehmigungsantrags
Die Einreichung des Baugenehmigungsantrags ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem französischen Endlager für hochradioaktive und langlebige mittelradioaktive Abfälle. Falls der Antrag genehmigt wird, darf die Vorhabenträgerin die Oberflächen- und Schachtanlagen sowie die ersten unterirdischen Einlagerungsstrukturen errichten und im Rahmen einer vorgeschalteten Pilotphase erste Tests durchführen.
Eine Einlagerung radioaktiver Abfälle ist jedoch erst nach Erteilung einer Betriebsgenehmigung durch die französische Aufsichtsbehörde ASN (Autorité de sûreté nucléaire) vorgesehen. Diese wird für den Zeitraum 2035-2040 angestrebt.
Der Baugenehmigungsantrag umfasst insgesamt 23 untersetzende Unterlagen. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören ein vorläufiger Sicherheitsbericht, eine Risikomanagement-Studie, ein aktualisierter Umweltbericht sowie ein Masterplan zur Umsetzung des Gesamtvorhabens.
Nächste Schritte
Im nächsten Schritt wird die französische Aufsichtsbehörde ASN die Unterlagen prüfen und eine Stellungnahme veröffentlichen. Anschließend können Gebietskörperschaften, Behörden sowie weitere Gremien und Organisationen Stellungnahmen einreichen (consultation réglementaire) und ein öffentliches Anhörungsverfahren (enquête publique) ist vorgesehen.
Erst danach wird die französische Regierung per Dekret über die Genehmigung entscheiden. Insgesamt veranschlagt die Vorhabenträgerin einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren für diese Schritte.
Rückblick auf die Endlagersuche in Frankreich
Gestartet war die Endlagersuche in Frankreich im Jahr 1991 mit einem ersten Gesetz, das ein Forschungsprogramm zum Umgang mit radioaktiven Abfällen definierte. In dessen Folge erhielt die Andra die Genehmigung zur Errichtung eines Untertage-Forschungslabors in der Region Meuse/Haute-Marne. Auf Basis der im Forschungslabor durchgeführten Untersuchungen kam die Andra 2005 zu dem Ergebnis, dass eine tiefengeologische Endlagerung in der Region machbar und sicher sei.
2006 verabschiedete die französische Regierung ein weiteres Gesetz, das die tiefengeologische Endlagerung für hochradioaktive Abfälle vorschreibt und die Andra damit beauftragte, konkrete Planungen für ein Endlager in Umgebung des Forschungslabors zu erstellen.
2012 legte die Andra eine erste Planungsskizze für ein Endlager in einem 30 Quadratkilometer großen Gebiet nördlich des Forschungslabors vor. Nach einem öffentlichen Beteiligungsprozess folgte 2016 ein drittes Gesetzgebungsverfahren, das die Vorschläge der Andra bestätigte und konkrete Anforderungen an das Endlager definierte.
Zuletzt hat die französische Regierung im Sommer 2022 die Gemeinnützigkeit des Vorhabens festgestellt (déclaration d’utilité publique – DUP). Dies ermöglicht es der Vorhabenträgerin, im Bedarfsfall Grundbesitzer zu enteignen. Darüber hinaus schafft sie eine rechtliche Grundlage für die Errichtung notwendiger Infrastrukturen wie Straßen- und Schienenanschlüsse sowie Elektrizitäts- und Wasserversorgung.
Für Fragen und Auskünfte steht das BASE unter
frankreich@base.bund.de zur Verfügung.