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BASE nimmt Stellung zu Zeitperspektive im Endlagersuchverfahren

Vor dem Hintergrund der veränderten Zeithorizonte im Standortauswahlverfahren bedarf es einer Evaluierung des Verfahrens. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), das zum Bericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH zum Zeitplan des Standortauswahlverfahrens für die Tiefenlagerung hochradioaktiver Abfälle Stellung genommen hat.

Verfasser der Meldung: BASE

Ende 2022 hatte die BGE mbH berichtet, dass sie nunmehr von deutlich mehr zeitlichem Bedarf bei der Endlagerstandortsuche ausgehe. Das BASE hat den Bericht analysiert und seine Bewertungen in einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) übermittelt.

Das BASE stellt in seiner Analyse fest, dass die Angaben der gesetzlich beauftragten Vorhabenträgerin, der BGE mbH, einen Ausgangspunkt für die weitere fachliche Diskussion darstellen. Für eine Einschätzung der tatsächlichen Dauer des künftigen Gesamtverfahrens sind weitere Ermittlungen erforderlich. Insbesondere für die späteren Phasen II und III sind die Angaben noch wenig konkret und mit zunehmenden Unsicherheiten versehen.

Das Unternehmen fokussiert sich in seinen Angaben zudem auf die eigenen – für das Verfahren insgesamt zeitführenden – Arbeiten. Die Bedarfe und Aufgaben weiterer Beteiligter werden in ihren Überlegungen allerdings nicht ausreichend berücksichtigt. Das gilt insbesondere für die Öffentlichkeitsbeteiligung, die vom Gesetzgeber als integraler Bestandteil in allen Phasen des Verfahrens vorgesehen wurde. Sie wird mit unrealistisch kurzen Zeitbedarfen von jeweils einem Jahr pro Phase abgebildet.

Das BASE kommt in seiner Stellungnahme daher zu dem Schluss, dass die bisherige Durchführung des Standortauswahlverfahren zu evaluieren sei. Ziel muss eine ehrliche Analyse sein, um einen realistischen und die Bedarfe aller Akteure berücksichtigenden Zeitplan zu erstellen, bis zu dem ein Endlager für hochradioaktive Abfälle zu realisieren ist. Dabei sollten Straffungs- und Parallelisierungsmöglichkeiten sowie alternative Vorgehensweisen geprüft werden. Insbesondere bedarf es eines belastbaren Projektplans für den derzeit laufenden Verfahrensschritt bis zur Übermittlung des Standortregionenvorschlags durch die Vorhabenträgerin, damit die Öffentlichkeitsbeteiligung für die betroffenen Regionen möglichst frühzeitig vorbereitet und eingeleitet werden kann.

Es ist auch zu entwickeln, wie eine verstärkte beratende Tätigkeit des BASE schon vor der Übermittlung des Standortregionenvorschlags durch die Vorhabenträgerin im zulässigen Rahmen ermöglicht werden kann, ohne dabei Bindungswirkungen für die im Gesetz angelegte Unabhängigkeit der Prüfung durch die Behörde zu erzeugen. Erstmals seit dem Neustart der Endlagersuche 2017 liegen Zeitabschätzungen des gesetzlich beauftragten Vorhabenträgers vor. Nun gilt es, das Suchverfahren – zusammen mit allen Beteiligten – auf eine neue belastbare Zeitschiene zu setzen.

Am Donnerstag, den 23.03.2023, bietet das BASE allen Interessierten an, Fragen zur Stellungnahme zu beantworten. In einer digitalen Veranstaltung von 17 bis 19 Uhr stehen Expert:innen des BASE nach einer kurzen Einführung in die Stellungnahme zum Gespräch zur Verfügung.