Wirksame Beteiligung: 20 Beschlüsse des 2. Forum Endlagersuche
Am 26.01.2024 diskutierten ca. 160 Teilnehmende in einer digitalen Folgeveranstaltung die Anträge des 2. Forums Endlagersuche. Insgesamt standen 29 Anträge zur Abstimmung, wovon 20 mit einer einfachen Mehrheit als Beschlüsse des 2. Forum Endlagersuche angenommen wurden.
Die vorliegenden Beschlüsse sind Vorschläge zur Gestaltung des Standortauswahlverfahrens für hochradioaktive Abfälle. Es geht u.a. um das methodische Vorgehen der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bei der Ermittlung der Standortregionen, die Organisation des nächsten Forums Endlagersuche, Fragestellungen zur Zwischenlagerung, die Möglichkeiten der Vernetzung von Stakeholdern in den Teilgebieten und möglichen Standortregionen sowie den transdisziplinären wissenschaftlichen Austausch.
Die Beschlüsse sind an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), die BGE mbH und das Nationale Begleitgremium (NBG) gerichtet. Die Ergebnisse der Antragsberatung finden Sie hier.
Öffentliche Diskussion der Ergebnisse
Am 21.02.2024 organisiert das Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) eine öffentliche Sitzung. In der digitalen Veranstaltung wird es u.a. um den Umgang mit den Beschlüssen des Forums gehen. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
Ein wesentliches Instrument der Beteiligung
Alle Teilnehmenden des Forums Endlagersuche können Anträge zu Themen der Endlagersuche einreichen. Erreicht ein Antrag das nötige Quorum von 15 Unterstützer:innen, wird dieser in die Abstimmung gegeben. Es reicht eine einfache Mehrheit zur Annahme eines Antrags als Beschluss. Eine bei jedem Forum von den Teilnehmenden neu zu wählende Antragskommission organisiert und begleitet den Prozess. Die Aufgaben der Kommission sind in der Geschäftsordnung des Forums festgehalten.
Die Möglichkeit der Antragsstellung gilt als wesentliches Beteiligungsinstrument des Forums Endlagersuche, wobei Anträge sowohl zu Sachthemen wie auch zur Geschäftsordnung gestellt werden können. Die Beschlüsse haben empfehlenden Charakter und sind an die Akteure des Verfahrens adressiert.