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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Beteiligung in der Endlagersuche: Erklärvideos liefern schnellen Überblick

Das BASE erweitert sein Angebot zu leicht verständlichen Erklärfilmen um das Thema der Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine.

Verfasser der Meldung: BASE

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) stellt nun für alle gesetzlichen Beteiligungsformate in der Endlagersuche kurze und leicht verständliche Erklärfilme bereit. Der neueste Film beschäftigt sich mit den sogenannten „Stellungnahmeverfahren und Erörterungsterminen“. Er komplettiert die bereits veröffentlichten Filme zu den Regionalkonferenzen und dem Rat der Regionen.

Was sind die Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine?

Das erklärt das nachfolgende Kurzvideo.

Die Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine sind seit langem etablierte Formate im Planungsrecht. Sie ermöglichen es der Öffentlichkeit, sich bei Infrastrukturprojekten zu beteiligen, wie etwa beim Stromnetz-Ausbau. Das Besondere bei der Endlagersuche: Alle Bürger:innen haben das Recht, Einwände und Vorschläge in das Verfahren einzubringen – unabhängig von der persönlichen Betroffenheit. Daneben geben auch Verbände, Behörden und Institutionen – die sogenannten „Träger öffentlicher Belange“ – Stellungnahmen ab. Alle Einwände werden anschließend auf Erörterungsterminen behandelt und müssen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

Bei der Endlagersuche finden die Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine jeweils am Ende der drei Phasen statt, d.h. Stellungnahmen können abgegeben werden zum Vorschlag der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) für die übertägig zu erkundenden Standortregionen, für die untertägig zu erkundenden Standorte und zum Vorschlag für den Endlagerstandort. Am Ende jeder Phase entscheidet der Bundestag, wie die Suche weitergeht. Er legt auch den Endlagerstandort fest.

Die BGE, das mit der Endlagersuche beauftragte Unternehmen, plant 2027 die Vorschläge für die Standortregionen vorzulegen. Daraufhin werden dann zunächst die Regionalkonferenzen und der Rat der Regionen eingerichtet. Die Regionalkonferenzen können zunächst Nachprüfaufträge stellen, anschließend werden die Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine durchgeführt.