Das BASE zur Veröffentlichung von Arbeitsständen durch die BGE
Die Bundesgesellschaft für Endlagersuche (BGE) plant am 4. November 2024 die Veröffentlichung von Arbeitsständen ihrer Gebietskategorisierungen für die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle.
Es ist vorgesehen, in den Arbeitsständen sogenannte C- und D-Gebiete zu definieren. Im Vergleich zu A- und B-Gebieten, die als geeignetere Endlagerstandorte gelten, sind Gebiete der C- und D-Kategorie zwar potenziell weniger erfolgsversprechend, allerdings nicht gänzlich aus dem Suchverfahren ausgeschieden.
Die Veröffentlichung der Kategorisierung von Gebieten durch die BGE stellt einen unverbindlichen Arbeitsstand ohne Rechtswirkungen dar. Nach dem Standortauswahlverfahren (StandAV) hat die BGE einen Ausgestaltungs- und Bearbeitungsspielraum, der es ihr ermöglicht, ihre Methodik im Rahmen des Verfahrens selbst zu entwickeln. Das Unternehmen muss rechtlich nur solche Zwischenstände veröffentlichen, die im Gesetz explizit genannt werden, darf aber über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen. Eine Veröffentlichung der Kategorisierung ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben.
BASE begrüßt Veröffentlichung
Das BASE begrüßt die Veröffentlichung der Arbeitsständen durch die BGE, da diese aller Voraussicht nach zu einem besseren Verständnis der Arbeit und Methodik der BGE in der Standortauswahl beiträgt. Wir müssen aber darauf hinweisen, dass es sich bei den veröffentlichten Arbeitsschritten um vorläufige Ergebnisse der BGE handelt, deren Aussagekraft in Bezug auf den Standort eines zukünftigen Endlagers zum aktuellen Zeitpunkt nur schwer einschätzbar ist.
Das BASE übt im StandAV die Aufsicht aus. Die Aufsicht schreitet dort ein, wo Rechtsfehler zu befürchten sind. Die Arbeitsstände werden von der Aufsicht nicht materiell geprüft, sondern im Rahmen der begleitenden Aufsicht in einem Monitoringprozess zur Kenntnis genommen.
Nächste Möglichkeiten der Beteiligung
Das BASE ist zudem Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) handelt es sich beim StandAV um ein partizipativ ausgestaltetes Verfahren, in dem die Beteiligung der Öffentlichkeit eine herausgehobene Rolle spielt. Aus Sicht der Öffentlichkeitsbeteiligung ist die regelmäßige Veröffentlichung von Arbeitsständen der BGE – voraussichtlich jeweils im vierten Quartal – ebenfalls begrüßenswert: Sie trägt dazu bei, dass die Arbeit der BGE bis zum Vorschlag für die Standortregionen transparent bleibt. Ohne diese Schritte wäre zwischen der Fachkonferenz Teilgebiete (2020/21) und den voraussichtlich ab 2027 einzurichtenden Regionalkonferenzen in den potenziellen Standortregionen über viele Jahre kein Arbeitsfortschritt nachvollziehbar oder diskutierbar.
Vor der Veröffentlichung der Arbeitsstände hatte das BASE im Rahmen der Forumstage bereits zu einer digitalen Informationsveranstaltung am 14. Oktober eingeladen. Die Veranstaltung bot eine Übersicht zum Stand des Verfahrens und gab einen Ausblick auf die Beteiligungsmöglichkeiten. Vom 22. bis 23. November findet in Würzburg das 3. Forum Endlagersuche statt. Als offener Dialog-, Diskussions- und Vernetzungsraum dient das bestehende Beteiligungsformat der Veröffentlichung der Arbeitsstände.
Weitere Informationen zur Veröffentlichung der Arbeitsständen finden sich auf der Webseite der BGE.