„Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen“ – konsultiertes Beteiligungskonzept vorgestellt
Am 24. März 2025 hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Ergebnisse der Konsultation des Konzepts für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche in einer öffentlichen digitalen Veranstaltung vorgestellt.
Rund 250 Interessierte, Vertreter:innen der staatlichen Akteure im Standortauswahlverfahren, der kommunalen Gebietskörperschaften, des Planungsteam Forum Endlagersuche, der organisierten Zivilgesellschaft und der allgemeinen Öffentlichkeit, waren dabei, als die Personen und Institutionen, die bei der Konsultation Hinweise eingereicht hatten, ihre Stellungnahmen präsentierten. Im Anschluss zeigte das BASE auf, wie es mit den Stellungnahmen umgegangen ist, und diskutierte mit den Teilnehmenden der Veranstaltung.
Der Konsultationsprozess
Nach der ersten Veröffentlichung des Beteiligungskonzepts im September 2024 waren alle Interessierten eingeladen, bis zum 8. Dezember 2024 Fragen, Anregungen und Kritik zum Konzept zu äußern. So erreichten das BASE 17 schriftliche Stellungnahmen (zwei Anträge des 3. Forum Endlagersuche mit eingerechnet), die das BASE in allen Einzelhinweisen zusammen mit weiteren Anmerkungen aus mehreren Veranstaltungen zum Beteiligungskonzept erfasst, ausgewertet und in der Überarbeitung des Konzepts berücksichtigt hat.
Die überarbeitete Fassung des Konzepts sowie die tabellarische Übersicht mit allen Hinweisen und Antworten sowie alle Informationen rund um den Konsultationsprozess finden Sie hier.
Inhaltliche Schwerpunkte der Veranstaltung
Zunächst skizzierte das BASE den Konsultationsprozess und gab einen Überblick über die erhaltenen Stellungnahmen und Hinweise. (Die vollständige Präsentation mit den gezeigten Folien des BASE und der Stellungnehmenden finden Sie hier). Anschließend kamen die Stellungnehmenden zu Wort und stellten die Kernpunkte aus ihren schriftlichen Stellungnahmen in Schlaglichtern vor. Von den insgesamt 15 Stellungnehmenden hielten neun eine Präsentation, eine weitere Stellungnehmende brachte sich in die Diskussion ein.
Hoher Detaillierungsgrad und Fachwissen
Die abschließende Diskussion, die weitgehend von den Stellungnehmenden geführt wurde, war sehr vielfältig und von einem hohen Detaillierungsgrad und Fachwissen geprägt. Viele Diskutant:innen bekräftigten das Anliegen, das schon in vielen Stellungnahmen beschrieben wurde, nämlich den Übergang zwischen informeller und formeller Beteiligung im Standortauswahlverfahren näher auszugestalten. Das BASE verwies darauf, dass im überarbeiteten Beteiligungskonzept schon etwas nähere Angaben dazu enthalten seien als in der Konsultationsfassung, die Details allerdings nicht vom BASE allein zu beantworten seien. Die genaue Ausgestaltung dieser Übergangsphase solle bis Ende 2026 im Austausch aller Akteure und Stakeholder erarbeitet werden.
Das BASE machte außerdem deutlich, dass es sich für einen übergreifenden Rahmenterminplan für das Standortauswahlverfahren einsetze, was von vielen Seiten (u. a. der BGE) gefordert wurde.
Priorisierung der Maßnahmen
Mit Blick auf das Thema Priorisierung der Maßnahmen und Ressourcen erläuterte das BASE, dass es beispielsweise die Maßnahme „Expert:innenpool Endlagersuche“ aufgrund mehrerer Rückmeldungen aus der Konsultation als eigene Maßnahme gestrichen und in die Maßnahme „Grundlagen Regionalkonferenzen & Fachkonferenz Rat der Regionen“ integriert habe – auch um klar zu machen, dass dies der hauptsächliche Zweck des Expert:innenpools sei. Im Sinne eines Erwartungsmanagements sei bei der Maßnahme „Förderprogramm für die Zivilgesellschaft“ im Konzept der Hinweis ergänzt worden, dass zum Umfang des Förderprogramms zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden können, da Finanzmittel und Personalressourcen von haushalterischen und rechtlichen Rahmenbedingungen abhängig seien. Nichtsdestotrotz seien beide Maßnahmen aus Sicht des BASE wichtige Elemente in der Beteiligung auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen und darüber hinaus.
Einige Teilnehmende äußerten, sie hätten sich gewünscht, dass das BASE in den Antworten in der Tabelle nicht so häufig auf die Detailkonzepte der Maßnahmen verwiesen hätte. Das BASE machte deutlich, dass dies in der Natur der Sache des übergeordneten Beteiligungskonzept liege. Viele der Hinweise aus der Konsultation waren sehr konkret, was zu begrüßen sei, aber über die Flughöhe des Konzepts hinausgingen und daher in diesem nicht direkt berücksichtigt werden konnten. Der Verweis auf eine Berücksichtigung in den Detailkonzepten in den Antworten des BASE bedeute, dass die jeweilige Rückmeldung aus Sicht des BASE wertvolle Anregungen enthalte, auf die das BASE bei der Erarbeitung der Detailkonzepte zurückkomme. Wenn das BASE bei Hinweisen aus der Konsultation anderer fachlicher Auffassung war, so sei dies auch entsprechend in den Antworten formuliert.
Wie geht es weiter?
Abschließend wurde die Frage diskutiert, wie es mit dem Beteiligungskonzept weitergeht. Es bestand weitgehend Einigkeit unter den Teilnehmenden, dass es wenig sinnvoll sei, dass übergeordnete Beteiligungskonzept fortwährend zu aktualisieren. Stattdessen könne z. B. jährlich im Forum Endlagersuche auf das Konzept geblickt und Anpassungen vorgenommen werden, die sich aus dem Verfahrensstand und den Bedarfen der Anspruchsgruppen ergeben. Zentral sei, in die Umsetzung der Maßnahmen zu gehen und bei der Ausarbeitung der Detailkonzepte die Öffentlichkeit einzubeziehen. Dies ist auch der Fokus des BASE. Daher wird das BASE möglichst bald insbesondere seine Planungen für die Vorbereitung der Regionalkonferenzen inklusive partizipativem Prozess zur Erarbeitung der Grundlagen konkretisieren und anschließend öffentlich vorstellen.
Für das BASE als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung ist es in der jetzigen Verfahrensphase besonders wichtig, die Grundlagen für einen zügigen und gelingenden Start der Regionalkonferenzen zu legen, so dass diese nach dem Standortregionenvorschlag der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) schnell ihre gesetzlichen Beteiligungsrechte wahrnehmen können. Damit einher geht auch die Vorbereitung der weiteren gesetzlichen Formate (neben Regionalkonferenzen auch Fachkonferenz Rat der Regionen sowie Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine). Dafür müssen jetzt die entsprechenden inhaltlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden.