Fachkonferenz Teilgebiete digital vom 5. bis 7. Februar
Einmischen bei der Suche nach einem Endlagerstandort
Wohin mit dem hochradioaktiven Atommüll aus Deutschland? Wo findet sich der Standort für ein bestmögliches sicheres Endlager? Wer sich an dieser so schwierigen wie verantwortungsvollen Aufgabe beteiligen möchte, dem bietet sich die Gelegenheit, von Beginn an mitzumachen und sich einzubringen - auf der Fachkonferenz Teilgebiete vom 5. bis 7. Februar 2021 (es folgen weitere Beratungstermine - im April und Juni).
Teilnehmen können Bürger*innen, Vertreter*innen der Kommunen und gesellschaftlicher Organisationen und Wissenschaftler*innen. Die Veranstaltung findet Corona-bedingt als digitales Format mit interaktiven Beteiligungsmöglichkeiten statt. Eine Anmeldung ist bis zum 29. Januar 2021 möglich. "Die Suche nach einem Endlager ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft - entsprechend groß ist das Angebot für eine möglichst breite Beteiligung.", sagt Christoph Hamann, Pressesprecher im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).
Teilnehmende organisieren sich selbst
Das Besondere: Die Teilnehmenden der Fachkonferenz Teilgebiete (FK) gestalten die Konferenztermine selbst, unterstützt durch eine Geschäftsstelle, welche beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) angesiedelt ist. Die Teilnehmenden der Auftaktveranstaltung am 17./18. Oktober 2020 hatten dazu eine zwölfköpfige Arbeitsgruppe gebildet, um den jetzt anstehenden, ersten Beratungstermin der FK mit großem Engagement vorzubereiten. Die Teilnehmer*innen der FK werden sich vom 5. bis 7. Februar inhaltlich mit dem Zwischenbericht auseinandersetzen und können dabei etwa fachbezogene Arbeitsgruppen einrichten.
Der Zwischenbericht weist die aus zunächst rein geologischer Sicht möglichen Teilgebiete für einen Endlagerstandort aus - aktuell sind dies 54 Prozent der Fläche Deutschlands. Den Zwischenbericht hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH erarbeitet und Ende September vergangenen Jahres veröffentlicht. Das Ergebnis der Fachkonferenz muss die BGE mbH in den laufenden Arbeiten zur Einengung auf näher zu untersuchende Flächen berücksichtigen.
Endlagerstandort soll bis 2031 gefunden werden
Zur Einordung: Die Grundlage für die neu gestartete Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle ist das Standortauswahlgesetz. Der Gesetzgeber legt hier bis zur Benennung eines Standortes für ein tiefengeologisches Endlager 2031 drei Zeitabschnitte fest - nach jedem Abschnitt entscheidet, nach vorheriger Prüfung durch das BASE, der Deutsche Bundestag.
- Am Ende der derzeit laufenden ersten Suchphase formuliert die BGE mbH einen Vorschlag, welche Regionen in Deutschland obertägig erkundet werden sollen. Das BASE prüft den Vorschlag, der Bundestag entscheidet.
- In der zweiten Suchphase finden dann obertägige Erkundungen möglicher Standorte statt. Als wichtigstes Format der Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Fachkonferenz wird es Regionalkonferenzen für die von der BGE mbH vorgeschlagenen Standorte geben. Auch hier können sich Interessierte der betroffenen Gebiete einbringen.
- In der dritten Suchphase schließlich wird an mindestens zwei Standorten untertägig erkundet werden. Am Ende entscheidet der Bundestag über den Standort des Endlagers.
Eine aktuelle Broschüre zu den wichtigsten Fragen und Antworten ist am Seitenende verlinkt. Dort finden Sie auch Infos und Videos zum Ablauf der Fachkonferenz und Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und freuen uns auf Ihre Berichterstattung! Ihre weiteren Fragen zu der sich selbst organisierenden Fachkonferenz, zu Teilnehmenden und Verlauf nimmt gern die Geschäftsstelle entgegen:
E-Mail:
geschaeftsstelle@fachkonferenz.info
Telefon: +49 (0)30 184321 7222