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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung

In einem Endlager für hochradioaktive Abfälle sollen die radioaktiven Stoffe für eine Million Jahre sicher eingeschlossen bleiben. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH muss diese Sicherheit bei der Standortsuche bewerten und dazu jeweils eine mögliche zusätzliche Strahlenexposition für Menschen aus den Abfällen berechnen.

Eine Nebelkammer im Informationshaus der BZG Gesellschaft für Zwischenlagerungen macht natürliche Strahlung sichtbar.

In einem Endlager hindert ein komplexes System von Barrieren radioaktive Stoffe daran, an die Oberfläche und damit in die Biosphäre zu gelangen. Diese Barrieren können technischer Natur sein, wie beispielsweise speziell für die Einlagerung konstruierte Behälter. Vor allem sollen jedoch geologische Barrieren den sicheren Einschluss gewährleisten, was durch das jeweilige Wirtsgestein (Salz, Tongestein oder Kristallingestein) und das Wirtsgestein überdeckende Schichten geleistet wird.

Diese Barrieren sollen eine äußerst geringe Durchlässigkeit gegenüber radioaktiven Stoffen aufweisen. Gelangen dennoch radioaktive Stoffe im Verlauf von einer Million Jahre an die Oberfläche, so können diese eine mögliche zusätzliche Strahlenexposition für den Menschen bedeuten.

Aufgabe der Berechnungsgrundlage

Die Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung legt Anforderungen und Vorgehensweisen für alle Standortregionen und Standorte im Verlauf des Verfahrens einheitlich fest, die bei der Abschätzung dieser möglichen zusätzlichen Strahlenexposition im Zuge der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen zu Grunde zu legen sind.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) haben im Jahr 2020 im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) einen Entwurf für diese Berechnungsgrundlage verfasst. Nach öffentlicher Konsultation liegt jetzt die Endfassung vor, wie sie von der BGE mbH anzuwenden ist.

Berechnungsgrundlage und einordnende Dokumente

Erläuterung der fachlichen Hintergründe

Die Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung ist ein fachlich und wissenschaftlich anspruchsvoller Text. Die hohe Fachlichkeit lässt sich nicht vermeiden.

Um auch Interessierten ohne Vorkenntnisse die Auseinandersetzung mit dem Thema zu ermöglichen, hat das BASE zu einigen Aspekten kurze Erläuterungspapiere verfasst und vertiefende Informationen übersichtlich aufbereitet.

Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen

Die folgenden Dokumente bieten einen allgemeinen Überblick zur Dosisabschätzung sowie vertiefende Informationen zu einzelnen fachlichen Aspekten.

Berechnungsgrundlage Dosisabschätzung – allgemeine Einführung
Dosisabschätzung und Einschlussindikatoren – zwei unabhängige Prüfaspekte
Szenarienentwicklung – Grundlage für die Dosisabschätzung
Unterschiede zwischen Geosphären- und Biosphärenmodellierung
Biosphärenmodellierung bei der Dosisabschätzung

Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen

Die folgenden Dokumente bieten einen allgemeinen Überblick zur Dosisabschätzung sowie vertiefende Informationen zu einzelnen fachlichen Aspekten.

Berechnungsgrundlage Dosisabschätzung – allgemeine Einführung
Dosisabschätzung und Einschlussindikatoren – zwei unabhängige Prüfaspekte
Szenarienentwicklung – Grundlage für die Dosisabschätzung
Unterschiede zwischen Geosphären- und Biosphärenmodellierung
Biosphärenmodellierung bei der Dosisabschätzung

Konsultation durch die Öffentlichkeit

Vom Entwurf zur Endfassung

Alle eingegangenen Anmerkungen wurden in einer Tabelle erfasst und entsprechenden Textstellen im Enwurfstext zugeordnet. Dieses Vorgehen ermöglichte es, Kommentare zusammenhängend zu beraten.

Diese Beratung gebündelt zu Themenblöcken fand in einem Fachworkshop vom 29. Juni bis 1. Juli mit Teilnehmenden aus Wissenschaft und der Öffentlichkeit statt. Die Diskussionsergebnisse wie auch Notizen zur Überarbeitung sind in der Kommentartabelle erfasst und diese zeigt, wie BASE und BfS mit den Kommentaren umgegangen sind.

Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen - Endfassung

Die folgenden Dokumente zeigen die Enticklungsstufen vom Entwurf, zur Liste mit Kommentaren bis hin zur Aufstellung der Kommentaren inklusive Erläuterungen, wie mit diesen verfahren wurde.

Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen - Entwurf
Liste mit Kommentaren (Stand 27.06.2022, vor Fachworkshop)
Liste mit Kommentaren und Rückmeldungen (Stand 23.11.2022)

Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen - Endfassung

Die folgenden Dokumente zeigen die Enticklungsstufen vom Entwurf, zur Liste mit Kommentaren bis hin zur Aufstellung der Kommentaren inklusive Erläuterungen, wie mit diesen verfahren wurde.

Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen - Entwurf
Liste mit Kommentaren (Stand 27.06.2022, vor Fachworkshop)
Liste mit Kommentaren und Rückmeldungen (Stand 23.11.2022)

Nach welchen Kriterien wird der Endlagerstandort gesucht?

In einem ersten Schritt werden die im Standortauswahlgesetz formulierten Ausschlusskriterien wie Vulkanismus, Erdbeben und Bergbau geprüft. Regionen/Standorte, die eines dieser Kriterien erfüllen, sind nicht für ein Endlager geeignet.

Im nächsten Schritt wird geprüft, welche Gebiete die sogenannten Mindestanforderungen erfüllen. Demnach sollen u.a. mindestens 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Eine ausreichend mächtige Schicht aus Tongestein, Steinsalz oder Kristallingestein (z.B. Granit) soll die hochradioaktiven Abfälle umgeben. Nur Regionen bzw. Standorte, die alle Mindestanforderungen erfüllen, sind für ein Endlager geeignet.

Zwischen den dann verbleibenden Gebieten werden weitere geowissenschaftliche Vor- und Nachteile abgewogen. Hierzu werden die im StandAG formulierten geowissenschaftlichen Abwägungskriterien angewendet.

Beispielsweise wird geprüft, inwiefern radioaktive Stoffe über Wasserpfade an die Erdoberfläche gelangen könnten oder wie gut das Gestein, das die Abfälle umschließt, die gefährlichen Stoffe zurückhalten und so am Übergang in die Biosphäre hindern kann.

Erst bei vergleichbaren geologischen Voraussetzungen werden die sogenannten planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien angewendet. So sollen Naturschutzgebiete, Kulturdenkmäler oder dicht besiedelte Gebiete möglichst nicht beeinträchtigt werden.

Die Ausschluss- und Abwägungskriterien sowie die Mindestanforderungen werden in jeder Phase des Standortauswahlverfahrens von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH angewendet.

Was sind geowissenschaftliche Abwägungskriterien?

Anhand geowissenschaftlicher Abwägungskriterien wird bewertet, ob in einem Gebiet eine günstige geologische Gesamtsituation vorliegt. Zu diesen Kriterien zählen zum Beispiel Gasbildung und Transport von Grundwasser im Gebirge. Auch das Volumen des Gebirgsbereichs und die Temperaturverträglichkeit des Gebirges werden berücksichtigt. Die Kriterien werden in den Anlagen 1 bis 11 des Standortauswahlgesetzes festgelegt.

Was sind planungswissenschaftliche Abwägungskriterien?

Zu den planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien zählen zum Beispiel der Abstand eines möglichen Endlagerstandortes zu bebauter Fläche, oberflächennahe Grundwasservorkommen zur Trinkwassergewinnung oder ob es sich um ein Naturschutzgebiet handelt. Anhand dieser und weiterer in Anlage 12 des Standortauswahlgesetzes genannter Kriterien lassen sich große, gemäß der Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien potenziell für ein Endlager geeignete Gebiete weiter einengen. Die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien werden erstmals am Ende der ersten Phase, also bei der Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung, angewendet werden.

Werden die voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels bei der Endlagersuche berücksichtigt?

Bei der Suche nach einem Endlagerstandort werden zukünftige klimatische Veränderungen und deren Einfluss auf das Endlagersystem eines potentiellen Endlagers berücksichtigt. Diese Analysen sind Teil der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, die bewerten sollen, ob die notwendige Sicherheit über den langen Zeitraum von einer Million Jahre gewährleistet werden kann. Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen sind von der BGE mbH in jeder Phase des Standortauswahlverfahrens für jeden Untersuchungsraum durchzuführen. Im Standortauswahlverfahren sind die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen erstmals für die von der BGE mbH ermittelten und im Zwischenbericht dargestellten Teilgebiete anzuwenden (repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen).