Auf dieser Seite bietet das BASE Vertreter:innen aus den Nachbarstaaten Deutschlands einen schnellen Überblick über das Verfahren, die wichtigsten Akteure und grenzüberschreitende Beteiligungsmöglichkeiten.
Das Verfahren
Das Standortauswahlverfahren startet von einer "weißen Landkarte". Das bedeutet, dass alle deutschen Bundesländer und alle Regionen in die Suche einbezogen werden. Es wird ausgeschlossen, bewertet und verglichen, bis am Schluss der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager übrig bleibt.
Der Weg zum Endlager in 3 Schritten
Phase 1
In der ersten Phase sammelt die BGE vorhandene geologische Daten aus ganz Deutschland und wertet diese nach gesetzlich festgelegten Kriterien aus. Dazu gehören Ausschlusskriterien wie Erdbebengefahr, Vulkanismus oder Schädigungen des Untergrundes durch Bergbau. Zudem gibt es bestimmte Mindestanforderungen: So sollen mindestens 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen und es muss von einer ausreichend mächtigen Schicht aus Kristallingestein, Steinsalz oder Tongestein umgeben sein.
Am Ende der ersten Phase übermittelt die BGE einen Vorschlag für übertägig zu erkundende Standortregionen an das BASE. Das BASE prüft den Vorschlag und übermittelt seine Empfehlung dazu an die Bundesregierung. Welche Gebiete anschließend erkundet werden, entscheidet der Bundestag per Gesetz.
Phase 2
In der zweiten Phase untersucht die BGE den Untergrund durch Erkundungsbohrungen und seismische Messungen. Dadurch erhält die BGE ein genaues Bild der Geologie. Sie schlägt Standorte zur untertägigen Erkundung vor. Auch hier prüft das BASE den Vorschlag, abschließend entscheidet der Gesetzgeber.
Phase 3
In der dritten Phase erfolgt eine untertägige Erkundung von mindestens zwei Standorten. Die BGE legt auf Grundlage einer vergleichenden Bewertung der erkundeten Standorte einen Standortvorschlag vor. Das BASE bewertet die Ergebnisse aus den Untersuchungen sowie aus dem Beteiligungsverfahren und schlägt den Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit vor. Über den Standort entscheidet abschließend der Bundestag per Gesetz.
Aktuell befindet sich das Verfahren in Phase 1. Im September 2020 wurde ein erster Meilenstein erreicht: Das mit der Suche beauftragte Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), hat mit dem Zwischenbericht Teilgebiete einen ersten Stand ihrer Arbeiten veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat den Bericht im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete in drei Beratungsterminen inhaltlich diskutiert und die Ergebnisse an die BGE übermittelt. Diese muss die Beratungsergebnisse bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen. Bis zur Einreichung des Vorschlags für Standortregionen hat die BGE angekündigt, ab November 2024 jährlich vorläufige Arbeitsstände zu veröffentlichen. Weitere Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens finden Sie hier.
Der Deutsche Bundestag berät und entscheidet am Ende der jeweiligen Phasen der Endlagersuche zum weiteren Vorgehen. Am Ende entscheidet er auf Basis der fachlichen Empfehlungen über den Endlagerstandort.
BMUV
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) trägt die politische Verantwortung. Es ist Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sowie Alleingesellschafter der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH.
BASE
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist Kontroll- und Aufsichtsbehörde bei der Endlagersuche, d. h. es achtet darauf, dass das Suchverfahren so abläuft, wie es im Gesetz festgelegt wurde. Es bewertet die Vorschläge und Erkundungsergebnisse der BGE und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung.
BGE
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ist für die konkrete Umsetzung des Standortauswahlverfahrens verantwortlich. Das Unternehmen hat die erforderlichen geologischen Daten und Informationen bei den zuständigen Behörden in ganz Deutschland abgefragt und wertet diese nach gesetzlich festgelegten Kriterien und Anforderungen aus.
NBG
Das Nationale Begleitgremium
Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat die Aufgabe, das Standortauswahlverfahren für hoch radioaktive Abfälle unabhängig, transparent und bürgernah zu begleiten. Es vermittelt zwischen den Akteuren der Suche und der Öffentlichkeit. Das NBG setzt sich zusammen aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie aus Bürger:innen, die nach dem Zufallsprinzip angefragt und dann aus diesem Kreis gewählt wurden.
Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Endlagersuche. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund weitreichende Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger:innen festgelegt, für deren Umsetzung das BASE verantwortlich ist. So sieht das Standortauswahlgesetz während des gesamten Verfahrens verschiedene Gremien und Formate vor, über die sich Bürger:innen kontinuierlich an der Endlagersuche beteiligen können. Es gibt kein vergleichbares Infrastrukturprojekt in Deutschland, bei dem derart umfassende Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit vorgesehen sind.
Fachkonferenz Teilgebiete
Hier konnten Bürger:innen den Zwischenbericht mit dem verantwortlichen Unternehmen diskutieren, kritisch hinterfragen und Stellung nehmen. Die Diskussionsergebnisse der Fachkonferenz wurden in einem Bericht festgehalten. Die BGE mbH berücksichtigt die Ergebnisse bei ihrer weiteren Arbeit.
Als wichtigstes Beteiligungsgremium bei der Endlagersuche bündeln und vertreten sie die Interessen der jeweiligen Region und bieten weitreichende Gestaltungsräume.
Ein vermittelndes Gremium, das aus Mitgliedern der Regionalkonferenzen und Vertreter:innen derjenigen Gemeinden Deutschlands besteht, in denen sich heute Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle befinden.
Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine finden zu Abschluss jeder Phase des Verfahrens statt. Hier kann jede bzw. jeder Betroffene Einwände erheben.
Am Ende der zweiten und dritten Suchphase können Betroffene das Auswahlverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht überprüfen lassen.
Beteiligungsmöglichkeiten für Nachbarstaaten
Das Standortauswahlverfahren sieht auch Beteiligungsmöglichkeiten für die Nachbarstaaten vor. Diese beginnen insbesondere mit der Einrichtung der Regionalkonferenzen am Ende von Phase 1. Die Regionalkonferenzen sind das wichtigste Beteiligungsgremium im Rahmen des Standortauswahlverfahrens.
Regionalkonferenzen
Zusammensetzung und Aufgaben
Das BASE richtet Regionalkonferenzen in jeder der zur übertägigen Erkundung vorgeschlagenen Standortregionen ein. Sie bestehen aus einer Vollversammlung und einen Vertretungskreis. Der Vertretungskreis wird von der Vollversammlung gewählt und besteht zu je einem Drittel aus Bürger:innen sowie aus Vertreter:innen der kommunalen Gebietskörperschaften und gesellschaftlichen Gruppen (z. B. Umweltverbände).
Die Regionalkonferenzen begleiten das Standortauswahlverfahren, können sich wissenschaftlich beraten lassen, erhalten Gelegenheiten zur Stellungnahme und informieren die regionale Öffentlichkeit. Wenn die Regionalkonferenzen die Untersuchungsergebnisse der BGE mbH anzweifeln, können sie eine Überprüfung fordern. Mit dem Ausscheiden einer Region aus dem Auswahl-verfahren löst sich die dazugehörige Regionalkonferenz auf.
Grenzt eine Standortregion an einen anderen Staat, sind die Interessen der dort betroffenen Bürger:innen gleichwertig zu berücksichtigen. In diesen Fällen werden die jeweiligen Regionalkonferenzen in ihrer Geschäftsordnung regeln, wie der Nachbarstaat einbezogen werden soll. Dies schließt die Möglichkeit ein, Vertreter:innen des Nachbarstaates in den Vertretungskreis der Regionalkonferenz zu berufen. Dies können sowohl Vertreter:innen staatlicher Institutionen als auch Bürger:innen oder Vertreter:innen gesellschaftlicher Organisationen sein.
Video
Was sind die Regionalkonferenzen und welche Rolle spielen sie im Endlagersuchverfahren? Das erklärt das nachfolgende Kurzvideo.
Weiterhin haben Vertreter:innen aus den Nachbarstaaten Deutschlands die Möglichkeit, sich im Rahmen von Stellungnahmeverfahren einzubringen, die mindestens zum Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen am Ende der Phase 1, zum Vorschlag für die untertägig zu erkundenden Standorte am Ende der Phase 2 und zum Standortvorschlag stattfinden werden.
Informationen vor Ort
Das BASE nimmt auf Anfrage an Info- und Dialogveranstaltungen von Städten, Landkreisen und Kommunen teil, um über den Stand des Verfahrens und die Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren – auch grenzüberschreitend. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen das BASE unter dialog@base.bund.de zur Verfügung.
Aktuelle Beteiligungs-möglichkeiten
Für den Zeitraum bis zum Start der Regionalkonferenzen haben Vertreter:innen der Zivilgesellschaft gemeinsam mit dem BASE ein neues Konzept zur Beteiligung auf den Weg gebracht. Das Konzept sieht für die Beteiligung bis zum Start der Regionalkonferenzen zwei Beteiligungselemente vor, die eng miteinander verzahnt sind: Das Forum Endlagersuche und das Planungsteam Forum Endlagersuche. Die beiden Beteiligungsinstrumente ergänzen sich und sollen eine umfassende Begleitung des Arbeitsfortschritts der BGE sowie eine transparente Kommunikation in die Öffentlichkeit ermöglichen.
Forum Endlagersuche
Wie die Vorhabenträgerin BGE bis zum Start der Regionalkonferenzen arbeitet und welche Entwicklungen bestehen, soll für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und transparent sein. Dazu wurde das Forum Endlagersuche ins Leben gerufen. Es ist ein offener Dialog-, Vernetzungs- und Beteiligungsraum, an dem alle Interessierten teilnehmen können. Im Fokus stehen die jeweiligen Arbeitsfortschritte der BGE.
Das Forum wird mit Gruppen der Zivilgesellschaft, Vertreter:innen aus Kommunen, Wissenschaft und Bürger:innen gemeinsam mit der BGE und dem BASE geplant und im Planungsteam Forum Endlagersuche vorbereitet. Es findet seit 2022 einmal jährlich statt.
Das PFE organisiert das Forum Endlagersuche. Zu-dem diskutiert es den Arbeitsfortschritt der BGE und angrenzende Fragen, die sich aus dem Stand des Verfahrens und dem Vorgehen der BGE ergeben und für die Öffentlichkeit von Interesse sind. Die Arbeitsweise und Inhalte der Arbeit sind in der Geschäftsordnung des PFE formuliert.
Das PFE setzt sich aus jeweils zwei Vertreter:innen der kommunalen Gebietskörperschaften, gesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaft sowie Bürger:innen und Vertreter:innen der jungen Generation zusammen. Außerdem werden Vertreter:innen der beteiligten Institutionenwie BASE, BGE und NBG entsendet. Die Mitglieder des PFE werden – mit Ausnahme der institutionellen Vertreter:innen – von den Teilnehmer:innen des Forum Endlagersuche gewählt.