Das erste gesetzlich vorgesehene Beteiligungsformat
Das Ziel der Fachkonferenz Teilgebiete war es, eine breite öffentliche Diskussion des Zwischenberichts der BGE mbH zu ermöglichen. Die Ergebnisse der Fachkonferenz muss das Unternehmen im weiteren Verfahren berücksichtigen.
Beteiligung zu einem frühen Zeitpunkt der Endlagersuche
Mit der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete am 28. September 2020 hatte die BGE mbH einen ersten Stand ihrer Arbeiten vorgelegt. Er macht die ersten inhaltlichen Grundlagen für die Endlagersuche transparent und schafft so eine wichtige Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit des Standortauswahlverfahrens. Eine Entscheidung, welche Standorte weiter untersucht werden, erfolgt erst in einem weiteren Schritt nach weiteren Beteiligungsmöglichkeiten.
Die Fachkonferenz Teilgebiete fand zwischen Oktober 2020 und August 2021 statt. Alle Interessierten konnten sich mit ihren Fragen, Hinweisen und Kritiken zum Zwischenbericht einbringen und sich darüber hinaus zu unterschiedlichen Themen der Endlagersuche informieren und mitdiskutieren. Die Fachkonferenz wurde von Teilnehmenden selbst organisiert und entschied eigenverantwortlich über die Arbeitsweise und Gestaltung der drei Beratungstermine. Ihre Beratungsergebnisse hat die Fachkonferenz am 7. September der BGE mbH übergeben.
Die Fachkonferenz – ein Beteiligungsformat ohne Vorlagen
Die Fachkonferenz richtet sich gemäß §9 Standortauswahlgesetz an Bürger:innen, Vertreter:innen der Kommunen der Teilgebiete, Vertreter:innen gesellschaftlicher Organisationen sowie Wissenschaftler:innen. Der frühe Zeitpunkt, die offene Zusammensetzung sowie die eigenständige Arbeitsweise machen die Fachkonferenz zu einem besonderen Beteiligungsformat, für das es bislang in Beteiligungsverfahren keine Vorlagen gibt. Die Fachkonferenz dient neben der Diskussion des Zwischenberichts Teilgebiete auch dem Erfahrungs- und Wissensaufbau unter allen Beteiligten, noch bevor zu einem späteren Zeitpunkt der Endlagersuche regionale Interessen bedeutsam werden.
Um unabhängig von Vorkenntnissen eine erste Wissensbasis zu schaffen, hatte das BASE einen Auftakttermin organisiert, an dem die BGE mbH ihre Ergebnisse präsentierte.
Die Fachkonferenz Teilgebiete arbeitete eigenverantwortlich
An drei anschließenden Beratungsterminen diskutierte die Fachkonferenz Teilgebiete den Zwischenbericht und bot unterschiedliche Themenworkshops an. Die Federführung der Gestaltung, Ausrichtung und Schwerpunktsetzung der Termine lag bei den Konferenzteilnehmer:innen. Dazu wurde auf den bisherigen Terminen auf Wunsch der Konferenzteilnehmer:innen eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe Vorbereitung tagte regelmäßig und erarbeitete unter anderem das jeweilige Konferenzprogramm.
Die Fachkonferenz arbeitete auf Grundlage einer Geschäftsordnung, die von den Teilnehmenden beschlossen wurde. Auch zwischen den Beratungsterminen fanden Themenarbeitsgruppen und Workshops statt, in denen einzelne Aspekte der Endlagersuche und des Zwischenberichts näher beleuchtet wurden.
Die Fachkonferenz übermittelte ihre Beratungsergebnisse an die BGE mbH. Das Unternehmen muss die Ergebnisse bei seiner weiteren Arbeit berücksichtigen.
Moderiert wurde die Fachkonferenz von IKU – die Dialoggestalter. Lesen Sie mehr zu den Dienstleistern der Fachkonferenz.
Ergebnisse der Fachkonferenz Teilgebiete
Die Fachkonferenz Teilgebiete entschied selbst darüber, in welcher Form sie ihre Beratungsergebnisse dokumentiert. Sie übermittelte ihre Ergebnisse binnen eines Monats nach Ende der Beratungsphase an die BGE mbH. Die BGE mbH muss diese bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen. Sie wird dabei darlegen und begründen, welche Hinweise Einfluss auf die Arbeit nehmen und welche nicht.
Die Fachkonferenz Teilgebiete hat auch Beschlüsse gefasst, die über den eigentlichen Beratungsgegenstand "Zwischenbericht Teilgebiete" hinausgingen. So beschäftigten sich die Teilnehmer:innen z. B. mit der Frage, welche Beteiligungsmöglichkeiten es nach der Fachkonferenz Teilgebiete geben sollte. Unter Obhut des Partizipationsbeauftragten erarbeitet das BASE gemeinsam mit einem von der Fachkonferenz gewählten Arbeitskreis ein Konzept zur weiteren Beteiligung nach der Fachkonferenz.
Das BASE achtet bei der weiteren Beteiligung auf das Prinzip der Fairness. Es müssen auch die Interessen derjenigen mitgedacht werden, die sich bisher noch nicht in die Fachkonferenz eingebracht haben. Da solche Beschlüsse den gesetzlich festgelegten Auftrag überschreiten, können sie schon allein deshalb keine Bindungswirkung entfalten, siehe hierzu auch die die juristische Einordnung der Verfahrensaufsicht im BASE.